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Stichwortübersicht

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EnEV-Nachweise und Energiekonzepte (Energieberatungen) für Wohn- und Nichtwohngebäude, Wärmebrückenberechnungen, KfW-Antragstellungen und Baubetreuungen, sowie Luftdichtheitsmessungen und Qualitätssicherungen.

Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens im Bereich individueller Entwurf, Bauantragsstellung und Ausführungsplanung und beachten aufgrund unserer Spezialisierung von Anfang an die Grundzüge einer energie- und kosteneffizienten Planung. Wir erstellen das Energiekonzept, beraten Sie zu Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel die KfW-Förderung Energieeffizient Bauen „KfW-Effizienzhaus“ und stellen die nötigen Anträge / Bestätigungen für Sie aus.

Im Bereich des Neubaus und im Gebäudebestand sind technische Energieeinspar- und CO2-Verminderungspotentiale von 70-90 % vorhanden.

Zur Minimierung der Heizenergieverluste stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der Erneuerung des Heizungssystems (Einbau wirksamer Brenner, angepasste Regelungstechnik, Einbau nachträglicher Dämmassnahmen im Bereich des Verteilnetzes usw.) sind vor allem wärmeschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsfläche besonders wirkungsvoll, wie Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung Wärmedämmassnahme im Bereich der Außenwände (z.B. Innendämmung, Wärmedämmverbundsystem)  Wärmedämmassnahmen im Bereich des Daches, der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke zum unausgebauten Dachgeschoss

Zurzeit werden unterschiedliche Maßnahmen zur Energieeinsparung finanziell gefördert. Hierbei handelt es sich um Förderungen von Maßnahmen sowohl im Neu- als auch im Altbaubereich. Bund und Länder haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket herausgegeben. Speziell für den baulichen Bereich gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau „Kreditprogramme zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen“.

Im regionalen Bereich bieten insbesondere Energieversorgungsunternehmen immer wieder Förderungen an. Unser Büro überprüft für Sie die Förderfähigkeit und wählt mit Ihnen das geeignete Förderpaket aus. Wir kontrollieren den Sanierungsbedarf am Gebäude, planen und betreuen die Sanierung.

Keine Angst vor Papierfluten und Formularbergen! Auf dem Weg zum Kreditantrag stehen wir Ihnen als kompetente Partner zur Seite.

Ein Hauptaufgabenbereich unseres Büros liegt in der Erstellung von Energiekonzepten / Energieeinsparnachweisen gem. DIN 4108 und DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie in der Erstellung Energieausweisen im Gebäudebestand.

Gern beraten wir Sie über die Möglichkeiten für Ihr Bauvorhaben, machen Vorschläge zu Fördermöglichkeiten, z.B. über die KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen“ und erarbeiten ein für ihr Gebäude passendes Energiekonzept.

Als Energieeffizienz-Experten stellen wir Ihnen die nötigen Anträge / KfW-Bestätigungen aus.

Ein energieeffizientes Gebäude wird heute bei guter Planung nahezu wärmebrückenfrei gebaut. Das hat entscheidende positive Auswirkungen auf die Gebäudeenergiebilanz. Um diese positiven Auswirkungen (reduzierte Wärmebrückenverluste) im Energieeinsparnachweis zu berücksichtigen ist eine detaillierte Wärmebrückenberechnung nötig. So kann es möglich sein, dass man allein durch diese Nachweiserstellung in ein höheres Förderniveau gelangt.

Ein weiterer Einsatzbereich der Wärmebrückenberechnungen ist das Schadensgutachten oder eine Prüfung, ob bei geplanten Konstruktionen Tauwasser anfällt. Wir haben bereits seit Jahren Erfahrungen in diesem Bereich und sind für unterschiedliche Firmen auch im Bereich der WB-Katalogerstellung tätig.

Um ein energieeffizientes Gebäude in die Praxis umzusetzen, bedarf es einer ganzheitlichen Planung und einer sorgfältigen Ausführung. Sachverständige zur Überwachung der Qualität gehören mittlerweile zum normalen Bauablauf. Für den Bau von der KfW geförderten Effizienzhäusern hat die die KfW sogar  Gutachtertermine vorgeschrieben.

Damit das geplante Energieniveau umgesetzt wird, bieten wir im Rahmen der Qualitätssicherung verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung an. Die KfW bietet unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Programms „431 Baubegleitungszuschuss“ einen Zuschuss in Höhe von 50% der Fachplanungskosten.
Dieser Zuschuss kann von Bauherren, aber auch von Bauträgern genutzt werden!

Das luftdichte Bauen ist seit Einführung der EnEV 2002 zur Pflicht geworden. Eine Kontrolle ist zwar nicht bei jedem Bauvorhaben zwingend vorgeschrieben, jedoch kommen energieeffiziente Gebäude ohne Luftdichtheitstest „Blower-Door-Test“ nicht mehr aus. Bei von der KfW geförderten Effizienzhäusern ist dieser sogar vorgeschrieben.

Bei der Luftdichtheitsmessung wird in einem Fenster ein Ventilator eingebaut, welcher eine Druckdifferenz zwischen Innen und Außen herstellt. Der Ventilator fördert exakt so viel Luft wie durch Leckagen entströmt oder nachströmt (Unter- und Überdruck). Anhand von Messreihen wir der n50-Wert ermittelt. Dieser beschreibt, wie oft sich das Luftvolumen bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal austauscht. Ein n50-Wert von 1,5 1/h heißt also das sich das Luftvolumen innerhalb einer Stunde 1,5 mal austauscht. – durch Leckagen!

Um die Leckagen zu orten, gehört zu einem Luftdichtheitstest gem. DIN_EN 13829 immer auch eine grobe Leckageortung.

PLAN BE - Leistungen

Wir sind für Sie da

Ob detaillierte Wärmebrückenberechnung, Qualitätssicherung für KfW 55, 40+, Neubauten, Sanierungen oder architektonisch, schlüssige Gesamtkonzepte, bei plan be erhalten Sie das gesamte Spektrum kompetent aus einer Hand.